Grundregeln (Etikette):
Es ist die Pflicht eines jeden Instruktors/Schülers über die notwendigen Höflichkeitsformen die im Kampfsport verlangt sind bescheid zu wissen. Hier einige Beispiele:
- Verbeugung bei jedem Betreten und Verlassen des
Dojo/Tatami
- Verbeugung wenn ein Instruktor angesprochen wird
- Verbeugung wenn ein höherrangiger Danträger als der
Trainingsleiter das Dojo betritt
- Verbeugung beim Prüfungskomitee
- Verbeugung vor jedem Partnertraining
- Zeige niemals respektloses Verhalten oder stelle die Art
und Weise des Trainings welches durch einen höherrangigen Instruktor geleitet wird in Frage.
- Fordere niemals höherrangige Danträger zum Wettkampf heraus
- Benutze alle erforderlichen Titel bei der Anrede eines
KIAB Danträgers/Instruktors.
- Vornamen werden bei der Anrede nicht benützt, außer
wenn der Instruktor einen Schüler anspricht
Respekt zu zeigen ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Kampfsportes. Es wird von allen Mitgliedern erwartet, den nötigen Gehorsam und Respekt denen gegenüber zu zeigen, die höhergestellt sind.
Prüfungen:
Prüfungen durch Video:
Jeder Instruktor/Danträger der nicht in der Lage ist durch einen KIAB Instruktor geprüft zu werden, kann durch Einsendung eines ungeschnittenen Videobandes das auf CD oder DVD gewandelt werden muss, zusammen mit einer Kopie des Prüfungsprogramms geprüft werden. Sollte jemand nach diesen Kriterien eine Prüfung wünschen, so muss er alle Kata/Formen sowie evtl. Kumite, One Step/Ippon-Kumite, Selbstverteidigung, Bruchtest usw. zeigen. Die Prüfung erfolgt durch das Oberhaupt der KIAB persönlich. Die Gebühren betragen:
Schwarz € 130.— (1.Dan bis 4.Dan)
Schwarz € 250,-- (5.Dan)
Schwarz € 300,-- (6.Dan)
Schwarz € 400,-- (7.Dan)
Schwarz € 500,-- (8.Dan)
Der 9. und 10. Dan wird ohne Gebühr verliehen. Die DVD/Cassette bleibt nach erreichen Eigentum der KIAB. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann nach einer Wartezeit von 6 Monaten die Prüfung wiederholt werden. Es wird keine erneute Prüfungsgebühr erhoben.
Prüfungen vor Ort:
Sollte das Oberhaupt zu einer Prüfung persönlich anreisen fallen folgende Gebühren an:
Gelb € 5,50.-- Blau € 14.--
Orange € 8,50.-- Braun € 16.--
Grün € 11,00.-- Schwarz € 130.— (1.Dan bis 4.Dan)
Prüfungen im Dojo:
Es gibt für die Dojo folgende Regelung, vorausgesetzt, der Dojoleiter hat die Lizenz des Official Instruktors und die Prüfer A oder B Lizenz. Die B-Lizenz berechtigt, Prüfungen bis zum 1.Kyu in eigener Regie abzunehmen, wenn der Prüfungsvorsitz von einem mindestens 21 Jahre alten 1.Dan (muß seit mindestens 1 Jahr im Besitz des 1.Dan sein) übernommen wird.
Für Inhaber der A-Lizenz gilt folgende Regelung:
2.Dan prüft bis max. 1.Dan (zwei 1.Dan als Beisitzer)
3.Dan prüft bis max. 2.Dan (zwei 2.Dan als Beisitzer)
4.Dan prüft bis max. 3.Dan (zwei 3.Dan als Beisitzer)
5.Dan prüft bis max. 4.Dan (zwei 4.Dan als Beisitzer)
Ausnahme: Int. Koordinator hat Vorsitz, dann sind nur zwei Danträger, egal welche Graduierung als Beisitzer notwendig
Prüfungsvoraussetzungen:
Grundsätzliche Prüfungsvoraussetzungen:
a. Beherrschung des technischen Ablaufes (Prüfungsprogramm des jeweiligen Stiles der geprüft wird)
b. Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen (z.B. Mindestwartezeit, Erste Hilfe Nachweis, Besitz von geforderten Lizenzen etc.). In Ausnahmefällen (Härtefälle) ist ein nachträgliches Erbringen von Voraussetzungen möglich. Dies ist jedoch an eine Frist gebunden. Bei verstreichen der Deadline ist die Prüfung nichtig!
c. Gültige Mitgliedschaft in der KIAB (nachzuweisen durch KIAB-Paß und Sichtmarke)
d. Trainer schlug Schüler zur Prüfung vor
e. Prüfungsrelevante Aktivitäten müssen erfüllt sein. Z. B. Mindestanzahl an Seminaren etc.!
f. Prüfungen sind nur gültig mit den aktuellen Prüfungsurkunden und gleichzeitigem Paßeintrag.
g. Prüfungsgebühr wird bis spätestens eine Woche vor Prüfung bezahlt.
Prüfungsvoraussetzungen bei Danprüfungen:
Danprüfungen zum 1.Dan/Sho-Dan (Schwarzgurt) müssen per Prüfung abgelegt werden. Hierzu sind alle in den grundsätzlichen Prüfungsvoraussetzungen erwähnten Punkte sind zu erfüllen, sowie zusätzlich:
- Trainerlizenz-/Fortbildung-/Verlängerung (z.B. für Deutschland eine DOSB C/A Lizenz, und/oder ÜL-F Lizenz eines Fachverbandes (BKB e.V., WAKO, BAKU, WKA etc.)
- Allg. Fortbildung auf Seminaren für:
- Kampfrichter
- Prüfer
- Instruktor
Vergabe von Ehrendangraden (2.-4.Dan Kriegergrade:
Gemäß Beschluss vom 03.02.2011 wurde ein unabhängiges internationales Gremium gegründet. Dieses Gremium beschließt nach Rücksprache und Prüfung von Anträgen auch die Möglichkeit, ob ein Kampfsportler/Kampfkünstler der KIAB durch seine herausragenden Leistungen innerhalb der Kriegergrade 2.-4. Dan, die eigentlich ausschließlich mit Prüfung absolviert werden müssen, eine Graduierung ohne Prüfung erhalten können. Hierbei sei erwähnt, dass dies nur der Fall sein kann, wenn ein Kampfsportler ununterbrochen und mit voller Hingabe sich dem Budosport weiterhin widmet und aufgrund körperlicher Einschränkungen bzw. der Gesundheit nicht mehr durch Prüfung diese Grade erreichen kann. Dennoch MUSS diese Person weiterhin dem Budosport verbunden sein (Administration, Organisation, als Trainer etc.).
Um innerhalb der KIAB in einer Budo-Sportart einen Dan-Grad (schwarzer Gürtel) zu tragen, setzt voraus, dass ein Budoka im Hinblick auf sein technisches Können und Wissen, seine geistige Reife und sein Auftreten würdig ist, ein „Sensei“ zu sein. Denn dieses japanische Wort vereint die Bedeutung von Meister, Vater und Lehrer. In der Kuntaiko International Association of Budo (KIAB) werden Dan-Graduierungen unterhalb des 5. Dan im Rahmen einer sehr aufwendigen und anspruchsvollen Prüfung erworben.
Unter ganz besonderen Voraussetzungen (siehe oben) ist es allerdings auch möglich, dass herausragende Verdienste mit der Verleihung eines Dan-Grades gewürdigt werden können.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Verleihung eines Dan-Grades ohne technische Prüfung erfüllt sein:
Vergabe von Ehrendangraden ab dem 5.Dan:
Der erste Ehrendangrad innerhalb der KIAB ist der 5.Dan (Go-Dan). Von der letzten nachgewiesenen Prüfung bis zur eventuell möglichen Vergabe ist eine Mindestwartezeit/Reifezeit von 5 Jahren vorausgesetzt. Der 4.Dan muss durch Passeintrag und durch Urkunde nachgewiesen sein. Die Vergabe ist eine „KANN-Bestimmung“. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt des Ehrengrades. Kriterien die zu einer Ernennung führen können sind:
Hinweis:
Sollte ein Inhaber eines Ehrengrades gegen diese Voraussetzungen verstoßen und damit der KIAB, dem Budo in irgendeiner Weise schaden, wird der bereits erteilte Dangrad umgehend wieder aberkannt und dies öffentlich publiziert. Damit soll verhindert werden, dass „schwarze Schafe“ Einzug in die KIAB halten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht nicht. Das Ehrendiplom MUSS nach Aberkennung per Einschreiben an die KIAB Geschäftsstelle zurückgesandt werden.
Turniere, Wettkämpfe:
Eine Vergabe von Dangraduierungen anläßlich herausragender Leistungen auf internationalen Großveranstaltungen (Weltspiele, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften) ist NICHT MÖGLICH! Beiträge an die KIAB beinhalten keine Beiträge und Abgaben an Fachverbände, die sich auf den sportlichen Wettkampf spezialisiert haben. Diese Startgebühren, Wettkampfpässe etc. sind separat zu beschaffen und werden in Rechnung gestellt.
Dan-Anerkennungsurkunden:
Dangrade können durch die KIAB anerkannt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn durch einen Paßeintrag oder eine Urkunde dies nachgewiesen wird. Die KIAB behält sich das Recht vor, diese vorgelegten Urkunden nachzuprüfen. Dadurch wird versucht den vielen Budo-Scharlatanen eine offizielle Anerkennung zu verwehren.
Instruktor-Anerkennung:
Es ist möglich, seine Instruktorlizenz eines anderen Verbandes durch die KIAB anerkennen zu lassen. Mit der Anerkennung erhält der Instruktor ein Trainerdiplom der KIAB ausgehändigt. Es würde die eigene Instruktor/Trainer Urkunde ausreichen, um in der KIAB als Trainer aktiv zu sein. Es ist keine Pflicht sich eine KIAB Instruktor-Anerkennungsurkunde ausstellen zu lassen. Bei Verlangen behält sich die KIAB das Recht vor, die vorgelegten Diplome, Urkunden zu prüfen.
Gemäß Beschluss vom 03.02.2011 wurde ein unabhängiges internationales Gremium gegründet. Dieses Gremium beschließt nach Rücksprache und Prüfung von Anträgen auch die Möglichkeit, ob ein Kampfsportler/Kampfkünstler der KIAB durch seine herausragenden Leistungen innerhalb der Kriegergrade 2.-4. Dan, die eigentlich ausschließlich mit Prüfung absolviert werden müssen, eine Graduierung ohne Prüfung erhalten können. Hierbei sei erwähnt, dass dies nur der Fall sein kann, wenn ein Kampfsportler ununterbrochen und mit voller Hingabe sich dem Budosport weiterhin widmet und aufgrund körperlicher Einschränkungen bzw. der Gesundheit nicht mehr durch Prüfung diese Grade erreichen kann. Dennoch MUSS diese Person weiterhin dem Budosport verbunden sein (Administration, Organisation, als Trainer etc.).
Um innerhalb der KIAB in einer Budo-Sportart einen Dan-Grad (schwarzer Gürtel) zu tragen, setzt voraus, dass ein Budoka im Hinblick auf sein technisches Können und Wissen, seine geistige Reife und sein Auftreten würdig ist, ein „Sensei“ zu sein. Denn dieses japanische Wort vereint die Bedeutung von Meister, Vater und Lehrer. In der Kuntaiko International Association of Budo (KIAB) werden Dan-Graduierungen unterhalb des 5. Dan im Rahmen einer sehr aufwendigen und anspruchsvollen Prüfung erworben.
Unter ganz besonderen Voraussetzungen (siehe oben) ist es allerdings auch möglich, dass herausragende Verdienste mit der Verleihung eines Dan-Grades gewürdigt werden können.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Verleihung eines Dan-Grades ohne technische Prüfung erfüllt sein:
Der Budoka muss im Hinblick auf sein Können, Wissen und Benehmen würdig sein, den verliehenen Grad zu tragen.
Der Dan-Anwärter muss noch in irgendeiner Form aktiv am Budogeschehen teilnehmen zum Beispiel als Übungsleiter, Trainer, Wettkampf-Betreuer oder als Vereins- bzw. Verbandsfunktionär.
Für eine Verleihung ehrenhalber gelten die gleichen Wartezeiten und Zulassungsvoraussetzungen wie für den Erwerb durch Prüfung.
Die Verleihung ist an eine Probezeit gebunden; diese entspricht der Wartezeit bis zum nächsthöheren Dan-Grad. Da es sich um eine „Verleihung“ handelt, kann die Graduierung allerdings auch noch später zurück genommen werden, wenn sich der Graduierte im Nachhinein nicht als würdig erweist – zum Beispiel durch grobe Verstöße gegen die Budo-Etikette oder durch sein Verhalten, das dem Ansehen der KIAB sowie des Budo allgemein schadet. Vor der Rücknahme einer Entscheidung wird dem Betroffenen jedoch die Gelegenheit geboten, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Über die Verleihung, sowie einer gegebenenfalls Entziehung eines ehrenhalber verliehenen Grades entscheidet ein internationales Gremium aus hochrangigen Mitgliedern der KIAB beziehungsweise kooperierender Organisationen. Mindestens zwei Drittel des Gremiums müssen einer Entscheidung zustimmen. Der amtierende Präsident der KIAB hat ein Veto-Recht und ist auch zuständig für die personelle Besetzung dieses Gremiums. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ein Aspirant kann sich NICHT selber vorschlagen. Vielmehr muss der Vorschlag für eine derartige Verleihung durch den unmittelbaren Lehrer oder Dojoleiter erfolgen. Dieser Vorschlag muss nachweislich und ausführlich „schriftlich“ begründet werden.
Das am 3. Februar 2011 gegründete Gremium nennt sich „International Grade of Honor Commission“ (IGHC). Es setzt sich aktuell zusammen aus den Repräsentanten (Landespräsidenten) der KIAB in den USA (Neal J. Hummerstone, Soke), Irland (Liam McDonagh; Shihan), der Tükei (Ali Cenap Ertay; Shihan) und Deutschland (Gerold Bauer, Sensei) sowie dem Präsidenten der KIAB (Freddy Kleinschwärzer; Soke).